Produktnummer:
706
Produktinformationen "Broschüre Mieterhöhung freifinanzierter Wohnraum"
Jenseits der politisch mit großer Wucht geführten Debatten über Vergesellschaftung
von Wohnungsbeständen zur Gewährleistung „günstigerer“ Mieten, über Mieten-Stopps und Mietendeckel bis hin zur Auseinandersetzung um weitere Verschärfungen
der Mietpreisbremse „in Serie“ bringt die Jahreswende 2019/2020 neue Vorschriften
zur Möglichkeit von Mieterhöhungen, insbesondere zur Tauglichkeit von Mietspiegeln
als Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Im Mittelpunkt steht dabei das Gesetz zur
Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete vom
20. Dezember 2019, in Kraft seit dem 1. Januar 2020 (BGBl I 2019, S. 2911 f.). Auf
erste Sicht kommt das Gesetz recht „unschuldig“ daher, verlängert es doch nur in
dem eigentlich mietrechtlichen Kern den Betrachtungszeitraum zur Bildung der
ortsüblichen Vergleichsmiete um zwei Jahre von vier auf sechs Jahre. Sprengkraft
entfaltet dagegen das Überleitungsrecht zu diesem Gesetz, das für die Anwendung
existierender Mietspiegel so manche bisweilen forensisch unangenehme Überraschung
bereithält. Denn sprichwörtlich über Nacht werden dadurch viele Mietspiegel als
Begründungsmittel einer Mieterhöhung als veraltet entwertet und ungültig. Die
Broschüre zeigt Ihnen, wie Sie mit alledem umgehen müssen, aber mit dem Ergebnis
einer wirksamen Mieterhö-hung auch können. Sie wendet sich an Vermieter,
Sachbearbeiter in Wohnungsunter-nehmen, Mieter und an alle rechtsberatenden
Berufe.